Wohnungen < 60 m²
Wohnungen < 100 m²
Wohnungen >= 100 m²
weitere Wohnräume
Hinweis: Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Boden- oder Trocjkkenräume, Heizungsräume und Garagen gehören nicht zur Wohlfläche.
z.B. Lager, Büro, Keller (bauliche Unterscheidung, nicht Nutzung)
Bei neu begründetem Wohnungs- oder Teileigentum