Ihr Steuerberater aus Freudenberg
Unsere Mandanten erwarten zu Recht, dass wir Ihnen möglichst zügig aber auch umfassend Lösungen präsentieren, die den ständig steigenden Anforderungen unserer mittelständischen Mandantschaft gerecht werden. Dies sind neben den permanenten zusätzlichen Anforderungen des Gesetzgebers auch die Herausforderungen die eine stärkere Internationalisierung und die fortschreitende Digitalisierung des Wirtschaftslebens.
Wir sind daher davon überzeugt, dass wir diesen vielfältigen Aufgaben nur durch ein starkes Netzwerk gerecht werden können. Eine derartige Zusammenarbeit macht es uns durch die verschiedenen Erfahrungen und Spezialkenntnisse der Partner möglich, insgesamt eine erhöhte Fachkompetenz abzubilden und in den zahlreichen Fachbereichen noch breiter aufgestellt zu sein.
Aktuelles
Zustandekommen von Strom- und Gaslieferungsverträgen bei Vermietung der einzelnen Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge
Der BGH hat entschieden, dass sich - bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags - das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) - und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter - einer Wohnung richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt (Az. VIII ZR 300/23).
Gastgewerbeumsatz im Februar 2025 real um 1,7 % niedriger als im Vormonat
Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 1,7 % und nominal (nicht preisbereinigt) 1,2 % weniger umgesetzt als im Januar 2025.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung (AStG a. F.)
Das BMF teilt mit, dass der Steueranspruch nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a. F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen im Sinne des § 21 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AStG nicht entfällt (Az. IV B 5 - S 1348/00008/001/224).
