Ihr Steuerberater aus Freudenberg

Unsere Mandanten erwarten zu Recht, dass wir Ihnen möglichst zügig aber auch umfassend Lösungen präsentieren, die den ständig steigenden Anforderungen unserer mittelständischen Mandantschaft gerecht werden. Dies sind neben den permanenten zusätzlichen Anforderungen des Gesetzgebers auch die Herausforderungen die eine stärkere Internationalisierung und die fortschreitende Digitalisierung des Wirtschaftslebens.

Wir sind daher davon überzeugt, dass wir diesen vielfältigen Aufgaben nur durch ein starkes Netzwerk gerecht werden können. Eine derartige Zusammenarbeit macht es uns durch die verschiedenen Erfahrungen und Spezialkenntnisse der Partner möglich, insgesamt eine erhöhte Fachkompetenz abzubilden und in den zahlreichen Fachbereichen noch breiter aufgestellt zu sein.

Aktuelles

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

In seiner Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung schlägt der Bundesrat vor, eine im Gerichtskostengesetz enthaltene Regelung zu Vorauszahlungspflicht der Gerichtsgebühren in Zwangsvollstreckungsverfahren zu streichen (BT-Drucks. 20/11310).

KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Mittelständisches Geschäftsklima steigt zum dritten Mal in Folge

Die Stimmung unter den Mittelständlern in Deutschland hellt zu Beginn des Frühlings weiter spürbar auf. Im April zieht das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen lt. KfW zum dritten Mal in Folge an und notiert nun bei -11,3 Saldenpunkten – ein Plus von 5,2 Zählern gegenüber dem Vormonat.

BFH: Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten – Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV

Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Termins zu warten. Unterläuft der Geschäftsstelle des Gerichts bei der Weiterleitung einer telefonischen Benachrichtigung über eine solche Verzögerung ein Fehler, ist dieser dem Gericht zuzurechnen. So der BFH (Az. X B 68/23, X B 69/23).