Ihr Steuerberater aus Freudenberg
Unsere Mandanten erwarten zu Recht, dass wir Ihnen möglichst zügig aber auch umfassend Lösungen präsentieren, die den ständig steigenden Anforderungen unserer mittelständischen Mandantschaft gerecht werden. Dies sind neben den permanenten zusätzlichen Anforderungen des Gesetzgebers auch die Herausforderungen die eine stärkere Internationalisierung und die fortschreitende Digitalisierung des Wirtschaftslebens.
Wir sind daher davon überzeugt, dass wir diesen vielfältigen Aufgaben nur durch ein starkes Netzwerk gerecht werden können. Eine derartige Zusammenarbeit macht es uns durch die verschiedenen Erfahrungen und Spezialkenntnisse der Partner möglich, insgesamt eine erhöhte Fachkompetenz abzubilden und in den zahlreichen Fachbereichen noch breiter aufgestellt zu sein.
Aktuelles
Iran-Krieg bremst Wachstum 2026 auf 0,9 Prozent, 1,6 Prozent Wachstum 2027
Die deutsche Wirtschaft kann in diesem Jahr um 0,9 Prozent und 2027 um 1,6 Prozent wachsen. Voraussetzung dafür ist, dass der Iran-Krieg nicht über den Sommer hinaus andauert, die Energielieferungen durch die Straße von Hormus im Sommer dann wieder ungehindert laufen und die Öl- und Gas-Infrastruktur der arabischen Golfstaaten nicht substanziell beschädigt ist. Von diesem Szenario geht die Hans-Böckler-Stiftung in seiner neuen Konjunkturprognose aus.
Entschädigung für Vernässung von Forstflächen durch Biberdämme
Führt eine naturschutzrechtliche Beschränkung des Grundeigentums dazu, dass eine bereits rechtmäßig ausgeübte Nutzung aufgegeben werden muss, kommt es für die Prüfung der Frage, ob sich daraus im Einzelfall eine unzumutbare Belastung im Sinne von § 68 Abs. 1 BNatSchG ergibt, maßgeblich darauf an, ob gerade auf den beeinträchtigten Flächen noch genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 3.25 und 10 C 4.25).
BFH zur Aussetzung der Vollziehung im Rahmen des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG
Der BFH hat zu einer Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG entschieden (Az. VI B 44/25).